Es geht vorwärts im Schweizer E-Government

E-Government in der Schweiz beschränkt sich meistens auf sehr einfache Vorgänge wie das Herunterladen von pdf-Dokumenten. Im laufenden Monat Juli sind jedoch einige Fortschritte gemacht worden. So führt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV das erste Vernehmlassungsverfahren im Internet mit einem mehrteiligen Fragebogen durch. Für Schweizer Verhältnisse handelt es sich gemäss NZZ um eine „kleine Sensation“:

Für alle, die schon einmal online einen Flug gebucht haben, ist das ein banaler Vorgang. In Bundesbern, wo sich das E-Government vorwiegend auf das Bereitstellen von elektronischen Dokumenten beschränkt, ist der Pilotversuch aber eine kleine Sensation.

Das es sich dabei nicht um ein technisch hochgezüchtetes System handelt, wird klar, wenn man die Anweisungen auf der BSV-Webseite liest:

Bitte beachten Sie bei der Verwendung dieses Instrumentes, dass Sie Ihre eingegebenen Antworten nicht zwischenspeichern und nicht ausdrucken können. Wenn dies für Sie ein Problem darstellen sollte, können Sie Ihre Antworten auf dem unten angefügten Fragenkatalog im Word-Format erfassen und diese anschliessend in den Internet-Fragebogen übertragen (copy/paste). Damit wir dieses neue System evaluieren können, finden Sie am Ende des Fragenkatalogs eine entsprechende Frage.

Das BSV verspricht sich vom neuen Angebot eine schnellere und qualitativ bessere Auswertung der eingegangenen Antworten. Heute muss aus Dutzenden von eingetroffenen schriftlichen Stellungnahmen ein zusammenfassender Bericht geschrieben werden. Dabei sei es gemäss NZZ beispielsweise oft schwierig, die konkrete Haltung eines Verbandes zu einem bestimmten Aspekt aus dem Text herauszufiltern.

Eine Ausdehnung des Pilotprojektes auf andere Departemente der Bundesverwaltung ist aber nicht vorgesehen. Interessierte Privatpersonen für die Teilnahme zu motivieren ist übrigens kein Ziel des Versuches, deshalb sei die Eröffnung des Verfahrens im Internet vor drei Wochen auch nur sehr diskret angekündigt worden, ist in der NZZ abschliessend zu lesen.

Ebenfalls im Juli wurden neue Standards für E-Government-Lösungen vom Verein eCH, welcher Standards in der Schweiz fördert und verabschiedet, genehmigt. Und am 4. Juli hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT die Zertifizierung erhalten, um qualifizierte elektronische Zertifikate auszustellen. Damit ist nun die Grundlage für die rechtlich anerkannte elektronische Unterschrift in der Verwaltung geschaffen. So können nun etwa die Mehrwertssteuerabrechnung oder der Rechtsverkehr des Bundesgerichts elektronisch zertifiziert werden.








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