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Blog-Autor Karsten Füllhaas ist Inhaber der Agentur
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    MobileMe: Exchange for the rest of us – oder darf George W. Bush meine Kundendaten einsehen?

    Veröffentlicht am: 16. Juli 2008 von K. Füllhaas

    Mit dem Start des neuen iPhone 3G hat Apple auch seinen neuen Online-Dienst MobileMe lanciert, oder es zumindest versucht. Surft man über Blogbeiträge und Forendiskussionen, scheint MobileMe langsam in die Gänge zu kommen, nicht zuletzt weil Apple gewisse Sorgenkinder wie die Push-Funktion erstmal wieder herausgenommen hat. Eine erfolgreiche Markteinführung sieht allerdings anders aus.

    Ich habe weder ein iPhone noch einen MobileMe-Acoount. Der Funktionsumfang des Services scheint sehr verlockend, gerade für selbständig Erwerbende, die viel unterwegs sind und mit MobileMe auf eine Infrastruktur zurückgreifen können, wie sie sonst nur grössere Unternehmen haben. Doch liest man die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen mal durch, kommen mir schnell Zweifel, ob MobileMe in Zusammenhang mit Kundenadressen und beruflichen Mails genutzt werden sollte.

    Erstens muss ich anerkennen, dass die Gerichtsbarkeit ausschliesslich bei kalifornischen Gerichten liegt:

    Sie und Apple vereinbaren, dass die persönliche und ausschließliche Zuständigkeit für die Klärung von Rechtsstreitigkeiten oder Klagen, die aus diesen Servicebedingungen entstehen, bei den Gerichten des Bezirks Santa Clara, Kalifornien, liegt.

    Zweitens werden internationale Verträge, die von der Schweiz und den USA und weiteren 70 Ländern ratifiziert worden sind, von Apple für ungültig erklärt:

    Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen bezüglich der Verträge über den internationalen Warenverkauf (United Nations Convention on the International Sale of Goods) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. (siehe Wikipedia)

    Und drittens räumt Apple ein, dass unter Umständen Kundendaten offen gelegt werden. Aber dies nicht nur auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder richterlicher Anordnung, sondern auch nach Apple’s eigenem Gutdünken:

    Mitunter können wir aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsvorgängen gezwungen sein, Ihre persönlichen Daten offen zu legen. Außerdem können wir Informationen über Sie offen legen, wenn wir der Überzeugung sind, dass dies für die nationale Sicherheit, den Gesetzesvollzug oder andere öffentliche Interessen notwendig ist.

    Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet meine Daten im Rahmen des internationalen Kriegs gegen den Terror missbräuchlich an Dritte weitergegeben werden, extrem klein. Aber legt man die Schweizer Massstäbe für Datenschutz und Umgang mit Kundendaten an, ist MobileMe wirklich nur das, für was es konzipiert worden ist: eine Webapplikation für Privatpersonen.


    Kategorien: Aktuell |

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    2 Kommentare zu “MobileMe: Exchange for the rest of us – oder darf George W. Bush meine Kundendaten einsehen?”

    1. Patrick meint:
      16. Juli 2008 um 21:57

      auch wenn ich mobileme nur privat nutze, auch meine privaten adressen und mails unterliegen dem datenschutz. streng genommen darf man mobileme gar nicht benutzen, weil apple alles nur nach amerikanischem recht ausrichtet.

    2. Pligg meint:
      17. Juli 2008 um 14:41

      MobileMe: Exchange for the rest of us – oder darf George W. Bush meine Kundendaten einsehen? - Crossmediale Kommunikation…

      Vertrauen steht auf dem Spiel: Wie geht Apple mit Kundendaten um?…

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