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Blog-Autor Karsten Füllhaas ist Inhaber der Agentur
Füllhaas PR-Marketing mit Sitz in Basel / Schweiz.

Er berät Unternehmen in Fragen der Unternehmens- kommunikation. Schwerpunkte: Online-PR, Social Media und Reputation Management. Zudem veröffentlicht er Artikel in verschiedenen Fachmedien.

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    Gratwanderung zwischen Rechteverletzung und Kundenbegeisterung

    Veröffentlicht am: 18. August 2008 von K. Füllhaas

    Kein Unternehmen sieht es gerne, wenn Urheberrechte verletzt werden und mit gefälschten Produkten Anbieter und Kunden geschädigt werden. Illegale Musikdownloads, die Verbreitung von Musikvideos und Ausschnitten aus TV-Sendungen sind der Industrie schon lange ein Dorn im Auge. Bei gewissen Medienunternehmen in den USA scheint jedoch langsam ein Umdenken stattzufinden.

    CBS, Universal Music, Lionsgate und andere haben aufgehört, vom Portal YouTube die Entfernung aller von Usern unrechtmässig hochgeladenen Videos zu verlangen. Statt dessen teilen sie sich mit YouTube die Werbeeinnahmen. Die Person, die das Video hochgeladen hat, wird von YouTube per Mail benachrichtigt, der Rechteinhaber habe seine Rechte geltend gemacht.

    Dies sei jedoch keine Billigung von Rechteverletzungen, betont Curt Marvis, President of Digital Media bei Lionsgate Entertainment, in der New York Times. Für ihn steht jedoch im Vordergrund, dass Fans von Filmen und Musikvideos die Möglichkeit haben, ihre Begeisterung mit anderen Usern im Web zu teilen:

    “But we also don’t like the idea of keeping fans of our products from being able to engage with our content… For the most part, people who are uploading videos are fans of our movies. They’re not trying to be evil pirates, and they’re not trying to get revenue from it.”

    Konsumenten wollen im Web 2.0 ihre Begeisterung für gewisse Produkte und Marken ihren Freunden und Bekannten zeigen, dies ist Teil der Selbstdarstellung. Sie nehmen damit sozusagen den Unternehmen einen Teil des Marketings ab. Wer im Internet seine Produkte und Marken erfolgreich positionieren will, muss zulassen, dass sich Leute in Form von selber gestalteten Seiten, Profilen auf MySpace oder Facebook, Videouploads und Blogs am Marketing beteiligen. Dabei gehen sie häufig auf einem schmalen Grat zwischen Urheberrechtsverletzung und privater Selbstdarstellung und Meinungsäusserung. Als Unternehmen tut man gut daran, seinen Fürsprechern im Web keine juristischen Knüppel zwischen die Beine zu werfen, sondern im Gegenteil diese zu unterstützen und ermutigen.


    Kategorien: Community, Internet, Marketing, Social Media, Web 2.0 |

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    Ein Kommentar zu “Gratwanderung zwischen Rechteverletzung und Kundenbegeisterung”

    1. May the Force NO LONGER be with you… - Crossmediale Kommunikation meint:
      4. Dezember 2008 um 11:33

      […] nur Werbung für Star Wars. Lucasfilm ist jedoch schon länger dafür bekannt, dass sie bei der Gratwanderung zwischen Rechteverletzung und Kundenbegeisterung immer den Rechtsweg wählen und immer mehr Fans (also ihre Kunden) vor den Kopf stossen und somit […]

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