Das deutsche Unternehmen PearC bietet Computer an, auf denen das Betriebssystem Mac OS X von Apple läuft. Ihre Geräte sind günstiger, weil sie auf die exklusive Apple-Hardware verzichten. Mit dem Angebot bewegt sich PearC im juristischen Graubereich – eigentlich verbietet Apple per EULA die Installation von Mac OS X auf Hardware, die nicht von Apple selber stammt. Die Gültigkeit des entsprechenden EULA-Abschnitts ist für Deutschland jedoch umstritten.

Manche Früchte verstehen keinen Spass. Bild: pixelio.de, duxschulz
Das deutsche Blog „Café Digital“ berichtete im Februar 2009 in diesem Blogpost über den Markteintritt von PearC und erhielt am 26. April 2009 eine kostenpflichtige anwaltlichen Abmahnung, um die Entfernung verschiedener Aussagen im Beitrag vom Februar durchzusetzen. Die Betreiber von „Café Digital“ haben der Abmahnung auch Folge geleistet.
Auch wenn man sich unterdessen auf ein Interview mit den Leuten von PearC geeinigt hat, wirkt das Vorgehen der MAC-Kloner doch sehr befremdlich. Da berichtet ein Blog über das neu lancierte Angebot und erhält als Reaktion ein Abmahnschreiben vom Anwalt. So macht man sich garantiert keine Freunde unter den Bloggern. Dabei wäre gerade ein Unternehmen wie PearC, das mit seinen Produkten in einer juristischen Grauzone operiert, auf das Wohlwollen der Online-Gemeinde angewiesen.
Reaktionen auf Vorgehen von PearC liessen natürlich nicht lange auf sich warten, die meisten sind negativ, wie ein Blick auf Tweets der letzen Stunden zeigt:
Wie hätte PearC besser vorgehen sollen, wenn sie partout mit der Berichterstattung nicht einverstanden gewesen sind?










