Was einmal im Internet veröffentlich wurde, kann nicht mehr entfernt werden. Dieser Grundsatz gilt für alle Inhalte, die Unternehmen, Marken oder Personen betreffen. In der Schweiz sind in letzter Zeit öfters Überwachungsvideos und Bilder von der Polizei publiziert worden, um Straftäter zu identifizieren. In einem Interview mit dem Tagesanzeiger wurde die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf auf die Veröffentlichung eben solcher Überwachungsvideos angesprochen:
Hier gehts ja nicht um Abschreckung, sondern um Strafverfolgung. Solange die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt, ist das für mich in Ordnung. Der Erfolg der Kantonspolizeien zeigt: In Fällen wie jenem in Kreuzlingen, wo erkennbar Jugendliche Passanten zusammenschlagen, macht die Veröffentlichung im Internet Sinn. So können die Täter identifiziert werden. Danach muss die Polizei solche Filme aber wieder löschen, damit diese nicht noch jahrelang im Internet zu sehen sind. (Quelle)
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf täte gut daran sich einmal mit Online-Reputation und Personal Branding auseinanderzusetzen. Im Internet von heute gilt: alles kann veröffentlicht werden, redaktionelle Kontrollen gibt es nicht und die technischen Hürden sind minimal. Gerade bei Seiten mit User Generated Content findet vor der Veröffentlichung keine Kontrolle durch Dritte statt. Dies begünstigt nicht nur die Lust an der Selbstdarstellung vieler Menschen, es heisst auch, dass Persönlichkeitsrechte von Dritten selten beachtet werden.

Dank Suchmaschinen können alle Informationen wieder aufgefunden werden. Quelle: stock.xchng
Auch wenn die von der Polizei online gestellten Videos und Bilder nicht explizit zum downloaden oder sharen angeboten werden, ist es für die meisten User heute kinderleicht, diese herunterladen und zu speichern, um sie dann auf einer neuen Webseite, auf welche die Polizei keinen Zugriff mehr hat, erneut zu veröffentlichen.
Siehe auch
Der Online-Pranger ist wieder da (fuellhaas.com)
Das Schläger-Video vom Bahnhof Kreuzlingen (blick.ch)









